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Nicht jeder Fall eignet sich allerdings für die Vereinbarung eines Erfolgshonorars, z.B. wenn es nur um Schadensbegrenzung oder Abwehr von Ansprüchen geht. Anders ausgedrückt: es muss schon Sinn machen – für beide Seiten.

Andererseits: Ein Erfolgshonorar ist für Mandanten häufig die einzige Möglichkeit, sich einen Anwalt ihrer Wahl „leisten“ zu können, weil liquide Mittel grad nicht verfügbar sind. Und für den Anwalt ist in solchen Fällen die Erfolgsbeteiligung durchaus motivationsfördernd.

Grundsätzlich beanspruche ich aber auch bei Vereinbarung eines Erfolgshonorars einen Sockelbetrag.

Freuen wir uns auf ein gemeinsames Erfolgshonorarerlebnis!

Der Preis des Erfolgs
Ich war schon immer ein Freund der Erfolgsbeteiligung. Solange ich den Erfolg beeinflussen kann, spricht im Prinzip nichts dagegen.